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Einreisestopp für Drittstaatler

Bandera europea, © picture alliance / dpa
Die Staats- und Regierungschefs der EU und der assoziierter Staaten haben am gestrigen Tage beschlossen, der Empfehlung der EU-Kommission zu folgen und zur Eindämmung von COVID-19 bzw. der weiteren Verbreitung des Corona-Virus einen Einreisestopp zunächst von 30 Tagen für alle „non essential travels“ aus Drittstaaten in den EU+ Raum zu verhängen. Bundesminister Seehofer hat eine entsprechende Anordnung am gestrigen Abend nach Art. 14, 6 Schengener Grenzkodex mit sofortiger Wirkung erlassen. Ausdrücklich ausgenommen vom Einreisestopp sind (s. Anlage):
• an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende EU-Bürger (eingeschlossen GBR StA) und der Schengen Assoziierten Staaten sowie ihre Familienangehörige,
• an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrende Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel (einschließlich nationaler Visa),
• Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions“, darunter fallen laut Beschluss:
- Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe,
- Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen (zB Air-Crews),
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion,
- Transitpassagiere (auch solche, die durch konsular. Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden),
- Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen,
- Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.