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Keine Quarantäneverpflichtung mehr bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Schengenstaat oder aus Großbritannien

Information poster on coronavirus at Hamburg airport

Information on coronavirus at Hamburg airport, © Bodo Marks/dpa

29.05.2020 - Artikel

Die Bundesrepublik und die Bundesländer haben vereinbart, dass zukünftig keine Quarantäneverpflichtung mehr bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Schengenstaat oder aus Großbritannien bestehen soll.
Als erste Bundesländer haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz die Verpflichtung mit Wirkung ab dem 15. Mai aufgehoben. Auch Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Schleswig-Holstein haben die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Schengenstaat oder aus Großbritannien aufgehoben.
Alle Einreisenden aus Drittstaaten., die nach mehr als einem Tag im Ausland in ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren, benötigen weiterhin eine obligatorische zweiwöchige Quarantäne .
Bitte erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen wollen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Quarantänepflicht für Einreisen aus EU-Mitgliedstaaten aufgehoben wurde und welche genauen Vorschriften für Einreisen aus Drittstaaten bestehen.



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