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Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland
Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Referat 505 Stand: Juni 2020
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die im Einzelfall abzuklären und zu beachten wären.
1. Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV im Jahr 2020
Aufgrund der weltweiten Situation, in der Menschen aufgefordert sind, zu Hause zu bleiben und viele Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, möchte die DRV darauf hinweisen, dass es bei Lebensbescheinigungen für das Jahr 2020 für alle Rentenberechtigten im Ausland ein vereinfachtes Verfahren geben wird. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland wird nicht erforderlich sein. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück. Die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service wird die Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über dieses vereinfachte Verfahren informieren. Zudem wurden auf der Internetseite der Deutschen Post AG unter folgendem Link entsprechende Hinweise zum vereinfachten Verfahren in 25 Sprachen zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit der Lebensbescheinigung den Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/lebensbescheinigung.html
2. Begutachtungen
Gegenwärtig werden keine ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten durchgeführt; dies betrifft auch Rentenverfahren mit Auslandsbezug.
3. Beeinträchtigung der Postzustellung von Schecks in das Ausland
Im Hinblick darauf, dass Rentenempfänger ihre deutsche Rente unter anderem auch per Scheck (insbesondere USA und Kanada sowie Italien) erhalten, wird darauf hingewiesen, dass es aktuell sowohl beim internationalen Postverkehr als auch bei der lokalen Postzustellung zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen kann. Dies kann dazu führen, dass Rentenberechtigte den Scheck verspätet oder teilweise gar nicht zugestellt bekommen.
Die DRV möchte daher rein vorsorglich auf die Möglichkeit einer Umstellung von Scheckzahlung auf Kontozahlung hinweisen. Nähere Informationen bezüglich der Zahlungserklärung finden Rentenberechtigte auf der Internetseite des Deutsche Post - Renten Service:
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html
Bei möglichen Einschränkungen des Kundenverkehrs von Banken und Geldinstituten gelten folgende Erleichterungen, falls die Bank keine Bestätigung der Zahlungserklärung vornehmen sollte bzw. der Rentenberechtigte sein Geldinstitut derzeit nicht aufsuchen kann:
Anstelle einer Bankbestätigung genügt auch ein aktueller Kontoauszug (nicht älter als 30 Tage), aus dem die Angaben zur Bankverbindung des Rentenberechtigten hervorgehen. Die Zahlungserklärung und evtl. der Kontoauszug mit den Angaben zur Bankverbindung können per Post/Fax/E-Mail an die Deutsche Post AG, Renten Service geschickt werden:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Germany
E-Mail: rentenservice@deutschepost.de
Telefon: +49 221 5692-777
Fax: +49 221 5692-778