Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erwerb bei Auslandsgeburt mit nach 1999 im Ausland geborenen deutschen Eltern

Un pasaporte de la República Federal de Alemania sobre un atlas en el que se ve el mapa de los EE.UU.

Pasaporte de la República Federal de Alemania, © picture alliance / dpa Themendie

26.02.2019 - Artikel

Wichtige Gesetzesänderung: Deutsche, die nach 1999 außerhalb von Deutschland geboren wurden, geben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch an ihre ebenfalls im Ausland geborenen Kinder weiter. Erfahren Sie hier, wie auch diese betroffenen Kinder Deutsche werden können.

Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)

Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.

Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispielfälle:

Herr Klaus Maier wird von seiner Firma im Jahr 1999 nach Guatemala versetzt. Dort kommt am 01.02.2000 seine Tochter Klara auf die Welt. Die Familie kehrt nach einigen Jahren zurück nach Deutschland. Klara lernt im Jahr 2018 einen US-amerikanischen Staatsangehörigen kennen, mit dem sie in die USA zieht. Dort kommt am 01.01.2020 ihr Sohn Michael zur Welt. Obwohl seine Mutter Deutsche ist, erwirbt Michael nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, da er durch Geburt in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwirbt.

Dolores Rodriguez wird 2001 in Antigua als Urenkelin des 1890 ausgewanderten Deutschen Konrad Meier geboren. 2016 lässt die väterliche Familie ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststellen und erhält Staatsangehörigkeitsausweise. Am 01.01.2020 wird in Guatemala-Stadt Dolores Tochter María geboren.

Obwohl Dolores, ihr Vater und ihr Großvater seit Geburt Deutsche durch Abstammung sind, ist María nicht mehr seit Geburt Deutsche, da ihre Mutter Dolores nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und María bereits die guatemaltekische Staatsangehörigkeit besitzt.

Damit Michael und María die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, müssen die Eltern beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes stellen. Wenn der Antrag fristgerecht und vollständig gestellt wird, kann dem Kind auf Antrag ein deutscher Pass ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung sind alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.


Link Merkblatt Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern


nach oben