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Feststellung beantragen: Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung
Staatsangehörigkeitsausweis - Was ist das?
Im Rahmen eines Feststellungsverfahren wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aktuell besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - der Staatsangehörigkeitsausweis dient als Beweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen.
Auf Grundlage eines Staatsangehörigkeitsausweises kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.
Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die Durchführung eines Feststellungsverfahren ist erforderlich, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist oder nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag über die Generalkonsulate oder Honorarkonsuln in Brasilien einreichen.
- Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen gemäß des Merkblatts des BVAs zusammen.
- Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Die Botschaft kann dies nicht für Sie übernehmen. - Fertigen Sie von ausländischen Unterlagen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche an.
Hinweis: Englisch-sprachige Urkunden brauchen keine Übersetzung. - Füllen Sie die Antragsformulare und alle erforderlichen Anlagen V (für alle Vorfahren) vollständig aus:
Alle Antragsteller müssen einen eigenen Antrag F ausfüllen und unterschreiben.
Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag FK unterschreiben.
Hinweis: Formulare müssen auf Deutsch ausgefüllt werden.
Wie stelle ich meinen Antrag?
Für die Antragstellung bestehen zwei Möglichkeiten:
Bei der persönliche Abgabe an den Konsulaten findet keine Beratung statt. Der Termin ist nur zu Abgabe von Unterlagen vorgesehen.
Persönliche Abgabe in der Botschaft
Kontaktieren Sie hierzu bitte über das Kontaktformular der Botschaft Ihnen werden darauf hin Fragen zur Begutachtung Ihres Falles zugesendet. Nach der Prüfung Ihres Falles vereinbaren Sie Termin mit der Botschaft und reichen Ihre Unterlagen dort ein.
Form der Unterlagen: Die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) sind entweder im Original + zweifache Kopien ODER als beglaubigte Kopie + zweifache Kopien vorzulegen. Die einfachen Kopien werden an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
ODER
Postalische Abgabe
Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das BVA:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Form der Unterlagen: Senden Sie die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) als beglaubigte Kopien.
Weiter Hinweise
Ihr Antrag kann nicht per E-Mail eingereicht werden.
Negativbescheinigung
Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie nicht deutsch sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen. Das BVA prüft dann Ihre Staatsangehörigkeit und kann Ihnen ggf. eine Negativbescheinigung ausstellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier