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Bearbeitungszeiten und Gebühren

26.03.2026 - Artikel

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist aufgrund der verschiedenen Lebensgeschichten hinter jedem Antrag sehr unterschiedlich. Oft fordert das Bundesverwaltungsamt noch zusätzliche Unterlagen bei deutschen Behörden nach. Die beim Bundesverwaltungsamt eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat. Sachstandsanfragen bei der Botschaft oder dem Bundesverwaltungsamt beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht.

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Anträge sind in dieser Tabelle zusammengefasst:

Feststellungsverfahren (§ 30 StAG)2,5 bis 3 Jahre
Erwerb durch Erklärung (§ 5 StAG)2 bis 2,5 Jahre
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug (Art. 116 Abs. 2 GG)1,5 Jahre
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung (§ 15 StAG)
2,5 Jahre

Gebühren

Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens direkt an das Bundesverwaltungsamt als internationale Überweisung zu zahlen. Sie werden hierzu entsprechend durch die Botschaft informiert.

Je nach Verfahren sind folgende Gebühren an das Bundesverwaltungsamt zu zahlen:

Staatsangehörigkeitsausweis
51,00 €
Erwerb durch Erklärung
gebührenfrei
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug
gebührenfrei
Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung
gebührenfrei

Hinweis:

  • Auch bei einer Ablehnung fallen Gebühren an.

  • Für Kopiebeglaubigungen durch die Botschaft können zusätzliche Gebühren anfallen.

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