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Bearbeitungszeiten und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist aufgrund der verschiedenen Lebensgeschichten hinter jedem Antrag sehr unterschiedlich. Oft fordert das Bundesverwaltungsamt noch zusätzliche Unterlagen bei deutschen Behörden nach. Die beim Bundesverwaltungsamt eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat. Sachstandsanfragen bei der Botschaft oder dem Bundesverwaltungsamt beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht.
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Anträge sind in dieser Tabelle zusammengefasst:
| Feststellungsverfahren (§ 30 StAG) | 2,5 bis 3 Jahre |
| Erwerb durch Erklärung (§ 5 StAG) | 2 bis 2,5 Jahre |
| Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug (Art. 116 Abs. 2 GG) | 1,5 Jahre |
| Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung (§ 15 StAG) | 2,5 Jahre |
Gebühren
Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens direkt an das Bundesverwaltungsamt als internationale Überweisung zu zahlen. Sie werden hierzu entsprechend durch die Botschaft informiert.
Je nach Verfahren sind folgende Gebühren an das Bundesverwaltungsamt zu zahlen:
| Staatsangehörigkeitsausweis | 51,00 € |
| Erwerb durch Erklärung | gebührenfrei |
| Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug | gebührenfrei |
| Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung | gebührenfrei |
Hinweis:
Auch bei einer Ablehnung fallen Gebühren an.
Für Kopiebeglaubigungen durch die Botschaft können zusätzliche Gebühren anfallen.