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FAQ für Staatsangehörigkeit

27.03.2026 - Artikel

Nein, die Unterschrift muss nicht beglaubigt werden. Es reicht aus, wenn Sie im Original auf dem Antragsformular unterschreiben. Digitale Signaturen werden nicht akzeptiert.

Nein, es ist nicht notwendig von den DPIs oder Reisepässen eine Übersetzung anfertigen zu lassen.

Guatemaltekische Urkunden sind mit einer Apostille und einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische von einem vereidigten Übersetzter zu versehen.

  • Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bearbeitungszeiten. Dazu müssen Sie wissen, welches Verfahren Sie damals beantragt haben.

  • Ist die Bearbeitungszeit vorbei, können Sie das BVA um einen Sachstand bitten. Schreiben Sie auf Deutsch oder Englisch eine Mail an: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de. Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.

  • Bitte schreiben Sie keine Mail, wenn die Bearbeitungszeit noch läuft.

Nein, Sie können jemanden bevollmächtigen Ihren Antrag für Sie einzureichen. In diesen Fall müssen Sie diese Person schriftlich bevollmächtigen, die Vollmacht unterschreiben und die Vollmacht Einreichung der Botschaft vorlegen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch direkt zu der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde schicken.

Nein, es reicht, wenn ein Familienmitglied die Anträge der Familie abgibt.

Das Bundesverwaltungsamt sendet eine Empfangsbestätigung zu. Dies kann allerdings mehrere Monate dauern, da die Erfassung der Posteingänge aufgrund der Menge länger dauert.

Leider gibt es aktuell keine Möglichkeit, Ihr Verfahren beim Bundesverwaltungsamt (digital) zu begleiten. In der Regel erhalten Sie nach einigen Monaten eine Eingangsbestätigung. Danach werden Sie nicht mehr kontaktiert, bis Ihr Antrag entschieden wurde oder ggfs. eine Unterlage nachgefordert ist.

Sie können sich hier über die aktuellen Bearbeitungszeiten informieren.

Das Bundesverwaltungsamt und die Botschaft treten grundsätzlich per Mail mit Ihnen in Kontakt.

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