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Verlängerung Massnahmen Visa 23.05.2020
طلب تأشيرة شنغن, © حقوق النشر: dpa
VISA UND EINREISE
Die Visaantragsannahme der Botschaft Guatemala ist grundsätzlich ausgesetzt. Aufgrund der bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 nimmt die Botschaft Guatemala derzeit grundsätzlich keine neuen Visaanträge an. Eine Annahme erfolgt nur ausnahmsweise, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragssteller darlegen kann, dass zwingende Gründe vorliegen, die eine der vorgesehenen Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen rechtfertigen. Die Botschaft Guatemala wird hier umgehend informieren, wenn sich an dieser Situation Änderungen ergeben.
COVID-19: Verlängerung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis zum 15. Juni 2020
Nutzung bereits ausgestellter D-Visa / Neuvisierung
Die bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 können unter Umständen dazu führen, dass eine Nutzung des von der Botschaft Guatemala ausgestellten nationalen Visums im Rahmen der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist. Sobald eine Einreise wieder möglich ist, ist beabsichtigt, für solche Fälle für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die dies betrifft, eine möglichst schnelles und unkompliziertes Verfahren zur Neuvisierung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür wird sein, dass sich nur das Reisedatum, nicht aber der Reisezweck und -ort geändert haben. Über das weitere Vorgehen wird die Botschaft – sobald Einreisen wieder möglich sind – zeitnah informieren.
Die Bundesregierung hat entschieden, der Empfehlung der EU-Kommission vom 8. Mai 2020 zu folgen und zur weiteren Eindämmung von COVID-19 bzw. der weiteren Verbreitung des Corona-Virus die bereits bestehenden Reisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zunächst um weitere 30 Tage zu verlängern. Die am 17. März 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossenen Einreisebeschränkungen in den Schengen-Bereich wird Deutschland – wie auch andere europäische Staaten – zunächst bis zum 15. Juni 2020 weiter anwenden. Entsprechend der weiterhin gültigen Anordnung des BMI nach Art. 14, 6 Schengener Grenzkodex bleiben ausdrücklich ausgenommen von den Reisebeschränkungen:
1. Staatsangehörige von EU-Staaten und Schengen-assoziierten Staaten sowie deren Familienangehörige und Staatsangehörige aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen zur Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimat-/oder Aufenthaltsstaat soweit es keine alternative Reiseroute gibt
2. Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und/oder den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum, z.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zu dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren
3. Drittstaatsangehörige mit sogenannten „essential functions or needs“, darunter fallen laut Beschluss:
• Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe,
• Grenzgänger, Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen,
• Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion,
• Transitpassagiere,
• Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen.
Weitere Informationen zum Reiseverkehr:
Des Weiteren wurde beschlossen, die an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen zunächst bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern. Dasselbe gilt für die luftseitigen Grenzen zu Italien und Spanien.
An der Grenze zu Dänemark werden die Grenzkontrollen zunächst weiterhin durchgeführt. Der Termin zur Einstellung der Grenzkontrollen wird in Abstimmung mit der dänischen Regierung festgelegt.
In der praktischen Ausgestaltung der Kontrollen an den Landgrenzen wird es allerdings Lockerungen geben. Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrollen erfolgen künftig nicht mehr systematisch, sondern flexibel und risikobasiert. Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird dabei im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben. Details hierzu stehen noch aus.
An der Grenze zu Luxemburg enden die Grenzkontrollen mit Ablauf des 15. Mai 2020.
Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende:
Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Nähere Informationen (z.B. auch in englischer Sprache), der Mustertext sowie weiterführende Links finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts und des BMI; zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ländern wird auf die Webseiten der Landes-Gesundheitsministerien verwiesen.