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Finanzierung

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Im Rahmen der Erteilung von Schengenvisa für kurzfristige, visumpflichtige Aufenthalte im Schengenraum ist ein Finanzierungsnachweis immer erforderlich.

Auch bei Erteilung von nationalen Aufenthaltstiteln für Deutschland ist es im Visumverfahren oftmals erforderlich, die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland nachzuweisen.

Möglichkeiten die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen:

  • Nachweis der Einrichtung eines Sperrkontos zu Visazwecken bei einer Bank in Deutschland; dies kommt vor allem für Visa zu Studienzwecken, Arbeitssuche und bei Sprachkursen in Betracht (zu den erforderlichen Monatsbeträgen siehe weiter unten).eine „Verpflichtungserklärung“ durch einen Sponsor in Deutschland. Mehr Infos dazu hier.

    Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

    Die Einrichtung des Sperrkontos und Überweisung des notwendigen Betrages müssen vor Visumantragstellung erfolgen!

oder

  • eine „Verpflichtungserklärung“ durch eine in Deutschland mit Hauptwohnsitz wohnhafte Person. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier.

Nachzuweisende Mindestbeträge für verschiedene Reisezwecke:

VisaartMonatlicher Betrag
Studium992,00 EUR netto
Schulbesuch992,00 EUR netto
Isolierter Sprachkurs1091,00 EUR netto
Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatzsuche1091,00 EUR netto
Forschung, Chancenkarte1091,00 EUR netto
Betriebliche Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen941,00 EUR netto/1200,00 EUR brutto
betriebliche Berufsausbildung822,00 EUR netto/1048,00 EUR brutto
schulische Berufsausbildung959,00 EUR netto
Praktikumgesetzlicher Mindestlohn

Stipendien müssen mindestens den gleichen Monatsbetrag enthalten. Werden monatlich geringere Stipendien vergeben, so muss der Differenzbetrag anhand der angegebenen Alternativen nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines gültigen Finanzierungsnachweises allein nicht automatisch zur Erteilung eines Visums führt.

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