Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufenthaltsrechtliche Regelungen für guatemaltekische Staatsangehörige

Artikel

Allgemeine Informationen

Guatemaltekische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen , in einem Zeitraum von 180 Tagen (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) kein Visum im Schengen-Raum. Die Berechnung des Zeitraums beginnt mit dem Tag der erstmaligen Einreise. Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind möglich, solange der akkumulierte Gesamtaufenthalt von drei Monaten innerhalb des Sechs-Monate-Zeitraums ab erstmaliger Einreise nicht überschritten wird.

Hierbei gelten folgende Einreisevoraussetzungen:

  • Ein mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültiges Reisedokuments, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein muss
  • Beleg des Zwecks und der Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen
  • Nachweis ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt
  • Nachweis einer den EU-Richtlinien entsprechenden Krankenversicherung
  • Hin- und Rückflugticket

Zu Tourismus-, Besuchs- oder Geschäftszwecken gehören:

  • Touristische Aktivitäten
  • Verwandtenbesuche
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen. Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten
  • Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus Unionsquellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes)
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden nicht aus Unionsquellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind
  • Medizinische Behandlung

Reisen von Minderjährigen


Die Botschaft empfiehlt Eltern, deren minderjährige Kinder ohne sie reisen, der begleitenden oder empfangenden Person in Deutschland eine Vollmacht zu geben. In dieser Vollmacht kann u.a. festgelegt werden, ob die Bevollmächtigten Entscheidungen hinsichtlich einer Behandlung bei evtl. Erkrankung in Deutschland treffen dürfen. Die Vollmacht sollte auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes übergeben werden.

Einreise


Achtung! Falls Ihr Endreiseziel Deutschland ist, Sie aber über einen anderen Staat in den Schengen-Raum einreisen, wird empfohlen, sich mit der zuständigen Botschaft dieses Landes in Verbindung zu setzen, um spezielle Einreisevoraussetzungen zu erfragen.
Ein Beamter der Bundespolizei gibt einem Passagier im Düsseldorf International-Flughafen nach einer Ausweiskontrolle den Reisepass zurück.

nach oben