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Schengen-Visum (Kategorie „C“)
Visumpflicht - Wer benötigt ein Visum?
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Guatemaltekische Staatsangehörige benötigen kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) im Schengen-Raum. Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.
Beantragung eines Schengen-Visums and der deutschen Botschaft Guatemala
Zuständigkeit
Das Visum ist bei der Vertretung des Staates zu beantragen, der nachweislich das Hauptziel der Reise ist. Sofern die Reise für einen gleichen Zeitraum in mehrere Schengen-Staaten führt, so ist das Visum bei der Vertretung des Schengener Staates zu beantragen, in den die Ersteinreise erfolgt.
Antrag vorbereiten - erforderliche Unterlagen
Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung Ihres Visumantrags führen. Achten Sie deshalb auf deren Vollständigkeit. Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einer einfachen Kopie. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern.
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengener Staaten gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen, sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein muss, im Original mit Kopie der Seite mit den Daten zur Person und gegebenenfalls vorheriger Schengen Visa.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Einen Nachweis über Ihren aktuellen Wohnsitz in Guatemala. Dies kann zum Beispiel eine Strom- oder Gasrechnung sein. Außerdem Nachweis über guatemaltekischen Aufenthaltstitel.
Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes im Schengenraum.
Belege über den Zweck der Reise:
- die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen
- Andere Unterlagen, aus denen eindeutig geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen
- Gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen
- Dokumente, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens belegen
- Dokumente, die den Beschäftigungsstatus des Antragstellers im Unternehmen belegen
- die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Studierendenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen
- Dokumente in Bezug auf die Unterkunft:
- Eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll
- Belege von Hotels/Pensionen oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht
- Dokumente in Bezug auf die Reiseroute:
- Die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen
- Im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist, Tickets für die Weiterreise
Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme, unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht
Ein Schreiben einer Behörde des betreffenden Drittlands, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller der offiziellen Delegation angehört, die zur Teilnahme an einer der oben genannten Veranstaltungen in einen Mitgliedstaat reist,
sowie eine Kopie der offiziellen Einladung.
- Ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung in dieser Einrichtung hervorgeht, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten
- Unterlagen betreffend der Unterkunft oder Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft, zum Beispiel Nachweis über Hotelreservierung oder Einladung von Verwandten/Freunden in Deutschland mit vollständigem Namen und Adresse oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
- Unterlagen mit Angaben über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalt sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalt als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
- Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
- Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, wenn ein Minderjähriger ohne seine Eltern reist
- Nachweis einer familiären Beziehung zum Gastgeber/zur einladenden Person
- Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Arbeitstage.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein Schengen Visum 90,00 Euro und für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gilt die ermäßigte Gebühr von 45,00 Euro. Kinder unter 6 Jahren zahlen keine Gebühr.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa) oder in bar in Quetzales nach aktuellem Wechselkurs der Botschaft zu entrichten. Euro Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das max. zwei Wochen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Abholung des Visums
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Danach können Sie Ihr Visum von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung abholen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Reisepass und gegebenenfalls weitere erbetete Dokumente wie z.B. den Versicherungsnachweis mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.