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Nationale Visa - Aufenthalte über 90 Tage

Artikel

Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Guatemala haben, können Sie den Visumantrag beim der Botschaft in Guatemala-Stadt stellen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Dauer des Visumverfahrens hängt in den meisten Fällen davon ab, ob noch Behörden zu beteiligen sind (zum Beispiel Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit). Die Visastelle kann daher leider keine verbindlichen Bearbeitungszeiten nennen.

Stellen Sie bitte die Antragsunterlagen vollständig zusammen. Unvollständige Anträge können mit Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden.

Die Visagebühr beträgt für ein Nationales Visum 75,00 EUR und für Minderjährige 37,50 EUR.

Die Gebühr ist bei der Antragstellung per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa) oder in bar in Quetzales nach aktuellem Wechselkurs der Botschaft zu entrichten. Euro Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.

Visa online beantragen im Auslandsportal

Beantragen Sie bestimmte Visa online über das Auslandsportal. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient: Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Visa können Sie online beantragen:

- Visum Chancenkarte
- Visum Blaue Karte (EU)
- Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker
- Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
- Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
- Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
- Visum zum Studium und Studienplatzsuche
- Berufsausbildung und Weiterbildung
- Visum zum Familiennachzug: Jeder Familienangehörige muss ein eigenes Benutzerprofil anlegen

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

FAQ Auslandsportal

Antrag in Papierform stellen

Alternativ beantragen Sie Ihr Visum beim Termin in Ihrer Auslandsvertretung. Beachten Sie, dass Termine für den Antrag in Papierform häufig knapp sind und der Online-Antrag Ihnen die obengenannten Vorteile bringt. Ergänzen Sie die bestehenden Informationen zum Antrag in Papierform.

Die Belehrung nach § 54 AufenthG finden Sie hier.

Ein Muster für die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier.

Bitte bringen Sie die Einverständniserklärung zur E-Mailkommunikation ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.

Checklisten

Informationen zu den jeweiligen Visa je nach Reisezweck sowie den notwendigen Unterlagen finden Sie im Auslandsportal sowie dem Visa-Navigator.

Termin buchen

Für die Antragstellung in Papierform buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Dieses Anfragen werden nicht beantwortet.

Bei Beantragung über das Auslandsportal erhalten Sie nach abgeschlossener Vorprüfung automatisch einen separaten Link zur Terminbuchung.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin bei der Visastelle der Botschaft. Der Zutritt zur Botschaft ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. In der Regel werden Sie über eine E-Mail informiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visumerteilung

Sobald es über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Nach Einreise in Deutschland

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab 01. Juli 2025

Wir möchten Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass gegen Ablehnungsbescheide im Visumsverfahren, die ab dem 01.07.2025 gedruckt werden, keine Remonstration mehr möglich ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

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