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Erste Beantragung eines Reisepasses für Volljährige (ab 18 Jahre) und eines Personalausweises für Personen ab 16 Jahren

Artikel

Allgemeine Informationen

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Ist eine Namenserklärung erforderlich?

Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.

Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Namenserklärung und -änderung.

Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb

Wenn Sie seit Erhalt Ihrer Urkunde Ihren Namen nicht geändert haben, reicht als Nachweis der Namensführung:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde oder
  • Ihre Urkunde über den Erwerb durch Erklärung.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente sind im Orginal oder als beglaubigte Kopie vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Guatemaltekische und andere ausländische Urkunden sind mit einer Apostille zu versehen.
In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, welche das Antragsverfahren möglicherweise verzögern.
Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder das Formular für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

Bitte weisen Sie den Fotografen auf unsere abweichenden Maße hin: Bildgröße 35 X 45 mm, Gesichtshöhe bei Erwachsenen und Kindern ab dem 10. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 32 mm; Bei Kindern vom 6. bis 9. Lebensjahr höchstens 36 mm und mindestens 22 mm. Die Augen müssen im markierten Bereich der deutschen Passbild-Schablone sein. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Augen geöffnet, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität. Auch ist darauf zu achten, dass keine zweite Person (z.B. die Eltern und/oder deren Hände) im Hintergrund sichtbar sind.

  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Bitte bei jedem Antragstermin vorlegen.

  • Geburtsurkunde
  • Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese bitte ebenfalls immer vorlegen.

WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.

Mögliche Nachweise:

  1. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde;
  2. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben: Auszug aus dem Geburtsregistereintrag mit entsprechendem Hinweis;
  3. Ihr Vater oder Ihre Mutter ist in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde;
  4. Ihre Großeltern oder frühere Generationen sind in Deutschland geboren: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Einbürgerungsurkunde:
  • von Ihnen oder
  • des deutschen Elternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern oder
  • des deutschen Großelternteils UND Unterlagen von 4.) von Eltern und Großeltern.

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.

In Guatemala existiert kein vergleichbares Melderegister wie in Deutschland.

Daher ist auf andre Weise zu Belegen, dass Sie im Amtsbezirk der Botschaft Guatemala- Stadt wohnhaft sind. Nachweise können durch die Vorlage einer der nachfolgenden Dokumenten erbracht werden, die Ihren Namen enthalten müssen.

  • Mietvertrag
  • Stromrechnung
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung Universität
  • Bescheinigung Schule

Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie hier.

  • per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa; als Online-Kauf).
    Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit American Express Kreditkarte, Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie im Generalkonsulat nicht möglich sind.

Falls zutreffend.

Mögliche Nachweise (sofern vorhanden):

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
  • Deutsche Eheurkunde
  • Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)

Wenn Sie vor dem 01.09.1986 außerhalb von Deutschland geboren wurden und ab Geburt eine weitere Staatsangehörigkeit haben:

  • Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit

Falls zutreffend.

  • Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis
    Zwingend im Original

Falls zutreffend.

Bei ausländischen Promotionsurkunden muss zusätzlich zum Original der Urkunde ein Anabinauszug vorgelegt werden.

Terminvereinbarung

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).

Sie müssen vorab einen Termin gebucht haben (pro Personen benötigen Sie einen Termin). Sie können mehrere Dokumente für sich in einem Termin beantragen, z. B. Reisepass und Personalausweis für die selbe Person.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.

Vollmacht für die Abholung durch Dritte

Wenn Ihr Pass oder Ihr Personalausweis durch eine dritte Person abgeholt werden soll, füllen Sie bitte diese Vollmacht aus und bringen sie zu dem Termin mit oder reichen Sie sie nach.

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