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Wohnortänderung

Artikel

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, können Sie Ihren aktuellen guatemaltekischen Wohnort in Ihren Reisepass und Ihren Personalausweis eintragen lassen.

Wenn in Ihrem jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, benötigen wir auch eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes.

Alle Unterlagen werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt. Eine Scan-Kopie einer Abmeldebescheinigung ist ausreichend, wenn diese der Botschaft von der deutschen Meldebehörde direkt zugeschickt wird.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die Wohnortänderung auf ihrem Personalausweis selbst beantragen.

Terminvereinbarung

Bei Wohnortänderungen durch die Botschaft ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie können einfach während der Öffnungszeiten (montags 9:00 bis 15:00 Uhr, dienstags bis donnerstags 9:00 bis 11:00 Uhr) vorbeikommen.

Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Wohnortes in der Regel am gleichen Tag im Pass oder Personalausweis eingetragen werden.

An- und Abmeldung im deutschen Melderegister

Da das Bundesmeldegesetz im Ausland nicht gilt, ist eine Anmeldung/Abmeldung an Auslandsvertretungen nicht möglich.
Sie können sich jedoch in der KrisenvorsorgelisteELEFAND“ des Auswärtigen Amts registrieren. Darüber erhalten Sie Informationen im Krisenfall, aber auch Informationen zu anstehenden Bundestagswahlen und Wahlen des Europäischen Parlaments informiert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt (Dokumente im Original vorzulegen):

  • Gültiges deutsches Ausweisdokument
  • Geeigneter Nachweis Ihres guatemaltekischen Wohnortes (z.B. Arbeitgeber- oder Studienbescheinigung, Mietvertrag, Stromrechnung auf Namen des Antragstellers)
  • Falls zutreffend, Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes
  • Ausgefülltes Antragsformular Wohnortänderung

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.

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