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Flughafentransitvisum (Kategorie „A“)

Artikel

Allgemeine Informationen

Die große Mehrzahl ausländischer Reisender benötigt beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen für den Transitaufenthalt kein Visum, wenn der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Endreiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt.

Für bestimmte Staatsangehörige ist beim Transit über einen deutschen Flughafen jedoch in jedem Fall ein Flughafentransitvisum (Visumkategorie „A“) erforderlich.

Eine aktuelle Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Flughafentransitvisum benötigen sowie weiterführende Informationen, z.B. welche deutsche Flughäfen über einen internationalen Transitbereich verfügen, der ein Umsteigen ohne formelle Einreise in das Schengen-Gebiet ermöglicht, finden Sie hier.

Info

Achtung: Wenn während des Transitaufenthaltes allerdings eine Einreise in den Schengen-Raum erforderlich wird (z.B. bei einem Terminalwechsel, nicht bis zum Endziel durchgechecktem Gepäck oder wenn das Endreiseziel im Schengen-Raum liegt), sind eventuelle Visumerfordernisse (Visumkategorie „C“) zu beachten und in die Reiseplanungen mit einzubeziehen. Die Visumbeantragung sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor dem geplanten Reisebeginn erfolgen. Weitere Informationen zu einem Schengen-Visum Kategorie „C“ finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengener Staaten gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen, sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein muss, im Original mit Kopie der Seite mit den Daten zur Person und gegebenenfalls vorheriger Schengen Visa.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Einen Nachweis über Ihren aktuellen Wohnsitz in Guatemala. Dies kann zum Beispiel eine Strom- oder Gasrechnung sein. Außerdem Nachweis über guatemaltekischen Aufenthaltstitel.

Gesamte Strecke

  • Sofern Sie die Staatsangehörigkeit des Ziellandes nicht besitzen: Visum oder Aufenthaltstitel oder Nachweis darüber, dass die Einreise ohne gültiges Visum möglich ist
  • Sofern Sie die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besitzen: Reisepass oder Personalausweis

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühr für das Flughafentransitvisum beträgt 90.00 EUR und ist bei der Antragstellung per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa) oder in bar in Quetzales nach aktuellem Wechselkurs der Botschaft zu entrichten. Euro Bargeld, Schecks oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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